AGBs

Allgemeine Verkaufs- und Zahlungsbedingungen der PIC Deutschland GmbH

Stand: Februar 2019
1. Gegenstand

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen der Pig Improvement Company Deutschland GmbH, im Folgenden PIC Deutschland genannt. Abweichende Vereinbarungen haben nur Gültigkeit, wenn sie von der PIC Deutschland schriftlich anerkannt wurden.

2. Lieferung
2.1 Tierlieferungen

Die Anlieferung erfolgt nach Möglichkeit zu vereinbarten Terminen, die ohne ausdrückliche Vereinbarung nicht als Fixtermine gelten. Ist die PIC Deutschland aus besonderen Gründen zur Belieferung aller Käufer an den fraglichen Terminen nicht in der Lage, erfolgt die Auslieferung in der Reihenfolge der eingegangenen Bestellungen.

2.2 Spermalieferungen

Die Besamungsstation liefert Sperma von eigenen Ebern und von Ebern anderer Stationen bzw. Organisationen. Die Auslieferung erfolgt nur an den Tierhalter oder an Personen, die von ihm zur Abnahme ermächtigt sind. Der Tierhalter übernimmt mit der Spermabestellung die Verpflichtung, das durch die Besamungsstation zu liefernde Sperma entsprechend den Empfehlungen zur Lagerung, zum Transport, zur Aufbereitung und zur Insemination zu behandeln und nur zur Besamung von Tieren seines eigenen Bestandes zu verwenden.
Die Besamung ist nur von Personen durchzuführen, die die erforderliche Befähigung entsprechend § 9 Abs. 11 des Tierzuchtgesetzes nachweisen können.
Leistungsort für die Lieferung von Ebersperma sowie Besamungshilfsmitteln ist der zwischen den Partnern vereinbarte Ort der Spermaübergabe, andernfalls der Ort der tatsächlichen Übergabe oder Hinterlegung.
In Fällen höherer Gewalt und bei unverschuldeter Leistungsunfähigkeit (z.B. durch Streik, Feuer, Seuchen) ist die PIC Deutschland von der Lieferverpflichtung befreit.
Gemäß § 12 Tierzuchtgesetz vom 21.12.2006, zuletzt durch Artikel 378 der Verordnung vom 31.08.2015 (BGBl. I S. 1474) geändert, verzichtet der Abnehmer auf die Ausstellung einer Herkunftsbescheinigung für weibliche Zuchttiere.

3. Zahlungsbedingungen

Der Kaufpreis zuzüglich der z. Zt. gültigen Mehrwertsteuer ist innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung und Rechnungserhalt zur Zahlung fällig. Ab Verzug werden Verzugszinsen in mindestens gesetzlicher Höhe fällig.

4. Empfangskontrolle, Sachmangelhaftung und Schadensersatz
4.1. Zuchtsauen und -eber

Die PIC Deutschland garantiert für die zur Auslieferung kommenden Tiere am Tage der Auslieferung ein Mindestgewicht von 90 kg und 14 Striche je Sau, sowie ein Mindestgewicht von 120 kg bei Ebern. Reklamationen – auch Beanstandungen der Strichzahl und des Gewichtes – müssen innerhalb der ersten 3 Tage nach Anlieferung der Tiere schriftlich unter Angabe von Gründen mitgeteilt werden; spätere Reklamationen können nicht berücksichtigt werden.
Die PIC Deutschland wird für Jungsauen, die nicht innerhalb von 90 Tagen tragend wurden, gegen Nachweis der Schlachtung EUR 125,– ersetzen, wenn dieser Mangel auf Fehler zurückzuführen ist, die zum Zeitpunkt der Lieferung bestanden und nicht erkennbar waren. Der Käufer hat bei derartigen Gewährleistungsfällen den Sachverhalt innerhalb von 90 Tagen nach Lieferung der PIC Deutschland mitzuteilen. Eber entsprechend den Gewährschaftsbestimmungen des Bundesverbandes Rind und Schwein e.V. (BRS (Stand 26.11.2018) reklamiert werden.
Die mit den gelieferten Hybrid-Zuchttieren erzeugten Ferkel stellen ein Endprodukt dar und sind ausschließlich für die Mast vorgesehen. Sie sind zur Weiterzucht nicht geeignet und die Weiterzucht mit diesen Tieren ist nicht gestattet.
Die Gewährleistungsverpflichtung der PIC beschränkt sich ansonsten auf die Ersatzlieferung (Nachlieferung) oder Gutschrift, sofern der Mangel durch den Tierhalter fristgerecht angezeigt wurde. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung (Nachlieferung) steht dem Tierhalter das Recht auf Minderung zu. Darüber hinausgehende Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.

4.2 Sperma

Der Tierhalter hat bei Entgegennahme des Spermas eine Empfangskontrolle gemeinsam mit dem Zustellungsbeauftragten vorzunehmen. Es ist auf Vollständigkeit, Ordnungsmäßigkeit und Unversehrtheit der Verpackung, der Lieferung und die Temperatur zu prüfen.
Die Ordnungsmäßigkeit der Lieferung des Spermas gilt mit der Ablieferung und Annahme durch den Tierhalter oder seinen Beauftragten als bestätigt, sofern nicht der Tierhalter oder sein Beauftragter unverzüglich nach Ablieferung Mängel geltend machen, spätestens jedoch innerhalb von einer Frist von zwei Stunden nach Ablieferung. Die
Ordnungsmäßigkeit gilt auch als bestätigt, wenn das Sperma durch die PIC Deutschland oder durch einen von ihr Beauftragten am Übergabeort hinterlegt worden ist.
Nach ordnungsgemäßer Übergabe bzw. Hinterlegung geht das Risiko für das Sperma auf den Tierhalter über. Eine Haftung für Verlust, Qualitätsminderung und Unvollständigkeit besteht ab Übergabe/Hinterlegung nicht mehr.
Die PIC Deutschland leistet bei fristgemäßer und begründeter Mängelanzeige unverzüglich Ersatz oder Gutschrift. Bei Ersatzleistung besteht, sofern es sich um Ebersperma handelt, aufgrund des biologisch bedingten Unvermögens, kein Anspruch auf Sperma des gleichen Ebers. Der Anspruch auf Ersatzleistung bezieht sich lediglich auf Sperma von Ebern der gleichen Rasse / Konstruktion und der gleichen züchterischen Qualitätsstufe.
Das aus der Eigenerzeugung der PIC gelieferte Sperma wird nach wissenschaftlichen Erkenntnissen gewonnen, aufbereitet, konserviert, zwischengelagert und transportiert. Die für die Befruchtungsfähigkeit erforderliche Mindestanzahl an vorwärts beweglichen Spermien ist vorhanden.
Angaben zu den einzelnen Ebern erfolgen nach bestem Wissen und dem jeweiligen Erfahrungsstand der PIC Deutschland. Katalogmäßig oder im Internet beschriebene Eigenschaften von Ebern oder Nachzuchten gelten nicht als zugesichert oder garantiert.
Für den Erfolg der Besamung wird keine Garantie übernommen. Das Erfolgsrisiko bleibt beim Tierhalter.
Bei der Lieferung von Sperma beschränkt sich die Gewährleistungspflicht auf die Ersatzleistung (Nachlieferung), sofern der Mangel durch den Tierhalter fristgemäß angezeigt wurde. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung (Nachlieferung) steht dem Tierhalter das Recht auf Minderung zu. Darüber hinausgehende Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.

4.3 Gesundheitszustand

PIC übernimmt keine Garantie für das Fehlen jeglicher pathogener Keime oder Krankheiten bei Verkauf/Lieferung von Tieren oder Sperma. Pathogene Keime oder Krankheiten können zum Zeitpunkt des Verkaufes/der Lieferung vorhanden sein oder später auftreten. Die Gewährleistungsansprüche des Kunden beschränken sich auch in diesen Fällen ausschließlich auf die unter Ziffer 4.1. und 4.2. genannten Rechte.

Die Haftung aus einer Zusage für den Gesundheitszustand gelieferter Tiere setzt voraus, dass der Kunde die vereinbarte Quarantäne (30 Tage) einhält und erstreckt sich nur auf den Bestand der ordnungsgemäß quarantänisierten Tiere und nicht auf den sonstigen Bestand des Kunden oder bei Dritten. Verletzt der Kunde die vereinbarten Quarantänevorschriften, entfällt diese Haftung.
Soweit durch schuldhafte Verletzung der vereinbarten Quarantäne Schäden bei Dritten entstehen, hat der Kunde die PIC auf erstes Anfordern von Schadenersatzansprüchen Dritter freizustellen.

4.4 sonstige Ansprüche

Für sonstige Ansprüche, insbesondere Schadenersatz, haftet die PIC Deutschland gegenüber dem Kunden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Davon abweichend haftet die PIC Deutschland bei der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Verletzung einer Vertragspflicht, die das Erreichen des Vertragszwecks gefährdet (wesentliche Vertragspflicht), für jede Form der Fahrlässigkeit. In diesem Fall ist die Haftung von PIC jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
Über die vorstehende Sachmängelhaftung und Schadenersatzverpflichtung hinaus sind sämtliche Sachmängelrechte und Schadensersatzansprüche im Übrigen ausgeschlossen.

4.5 Zurückbehaltungsrecht

Gegenüber Forderungen der PIC ist die Aufrechnung durch den Kunden ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden gegenüber Ansprüchen der PIC nur insoweit zu, als es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

5. Eigentumsvorbehalt

Die PIC Deutschland behält sich das Eigentum an den von ihr gelieferten Waren und Leistungen, insbesondere Sauen, Eber, Ferkel, Sperma, bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer vor. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf den anerkannten Saldo, soweit die PIC Deutschland Forderungen gegenüber dem Käufer in laufende Rechnungen bucht (Kontokorrent-Vorbehalt). Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die PIC Deutschland berechtigt, die von ihr gelieferten Schweine zurückzunehmen; der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet. In der Zurücknahme des Liefergegenstandes durch die PIC Deutschland liegt, sofern nicht die Bestimmung des Verbraucherkreditgesetzes Anwendung findet, kein Rücktritt vom Vertrag vor, es sei denn, die PIC Deutschland hätte dies ausdrücklich schriftlich erklärt. Solange der Eigentumsvorbehalt fortbesteht, wird die PIC Deutschland auch unmittelbar Eigentümer der von den Sauen geworfenen Ferkel. Die Verwendung der von der PIC Deutschland unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Tiere als Kreditsicherheit ist dem Käufer nicht gestattet, desgleichen auch nicht der Weiterverkauf, es sei denn im ordentlichen Geschäftsgang.
Für den Fall, dass der Käufer entgegen dieser Bestimmungen von der PIC Deutschland unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Tiere weiterverkauft, tritt er seinen Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises schon jetzt an die PIC Deutschland zur Sicherung ab, die diese Abtretung annimmt. Das Gleiche gilt für Ansprüche aller Art gegen Versicherungsgesellschaften, den Viehseuchenfonds oder Dritte, die dem Käufer bei Krankheiten, Verletzungen oder Tod der Tiere zustehen. Die Tiere sind in dauerhafter Weise entsprechend gekennzeichnet.
Der Käufer sorgt von der Übergabe an für den üblichen Versicherungsschutz der Tiere – insbesondere gegen Feuer.
Soweit der Wert der vorstehenden Sicherungsrechte die zu sichernden Ansprüche um mehr als 125% übersteigt, gibt die PIC Deutschland nach eigener Wahl Sicherungsrecht auf Anforderung des Käufers frei.

6. Sonstiges

Die Angaben aus diesem Vertragsverhältnis werden von der PIC Deutschland GmbH elektronisch verarbeitet und gespeichert.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, so werden sie – unter Aufrechterhaltung der übrigen Klauseln – durch eine solche Regelung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Sinn der ursprünglichen Regelung am nächsten kommt.

Informationen zur Datenverarbeitung finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – Hannover.